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🧾 Fiktive Abrechnung beim Fahrradschaden

Ihre Rechte & Pflichten

Fahrrad Gutachten vom Fahrrad Gutachter Christian Voye aus München

Nicht jeder lässt sein beschädigtes Fahrrad nach einem Unfall reparieren – viele möchten sich die Schadenssumme direkt auszahlen lassen. In diesem Fall spricht man von der fiktiven Abrechnung. Was genau dahintersteckt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wann sich dieses Vorgehen lohnt, erklärt Ihnen Christian Voye, unabhängiger Fahrrad Gutachter für München und Oberbayern.

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Was bedeutet „fiktive Abrechnung“?

Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung keine Reparaturleistung, sondern den Schadenwert in Geldform – also eine Auszahlung auf Basis eines Sachverständigengutachtens.

Sie entscheiden dabei selbst, ob und wie Sie das Fahrrad reparieren lassen – oder ob Sie das Geld z. B. für den Kauf eines anderen Rades nutzen.

Voraussetzungen für die Auszahlung

Für eine fiktive Abrechnung gelten einige grundlegende Bedingungen:

  • Fremdverschuldeter Unfall (z. B. durch Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger)
  • Haftpflichtversicherung des Verursachers muss den Schaden anerkennen
  • Vorlage eines unabhängigen Gutachtens, z. B. durch Christian Voye
  • Schadenhöhe muss nachvollziehbar und plausibel sein

💡 Hinweis: Bei reinen Bagatellschäden (unter ca. 750 €) kann die Versicherung stattdessen einen Kostenvoranschlag verlangen.

Welche Kosten sind erstattungsfähig?

Folgende Positionen sind bei der fiktiven Abrechnung typischerweise voll oder anteilig erstattungsfähig:

  • Reparaturkosten (netto) laut Gutachten
  • Wiederbeschaffungswert – Restwert (bei Totalschaden)
  • Gutachterkosten
  • Wertminderung, wenn nachvollziehbar
  • ggf. Nutzungsausfall, bei gewerblicher oder regelmäßig dokumentierter Nutzung

Nicht erstattungsfähig sind in der Regel:

  • Mehrwertsteuer, sofern keine Reparaturrechnung vorgelegt wird
  • Kosten für Eigenleistung, ohne Nachweis

Reparatur in Eigenleistung – geht das?

Ja, das ist erlaubt. Viele Fahrradbesitzer, die über handwerkliches Geschick verfügen, möchten den Schaden selbst beheben. Sie dürfen das – die Versicherung muss dennoch auf Basis des Gutachtens abrechnen (ohne MwSt).

👉 Wichtig: Die Qualität der Eigenreparatur ist für die Auszahlung unerheblich. Aber: Bei einem späteren Verkauf oder erneuten Schadenfall kann das eine Rolle spielen.

Einfluss auf die Mehrwertsteuer

Die fiktive Abrechnung erfolgt immer netto – das heißt, die Versicherung überweist nur den Nettobetrag, der im Gutachten ausgewiesen ist.

Nur wenn Sie eine Reparatur tatsächlich durchführen und dies mit Rechnung belegen, erhalten Sie zusätzlich die Mehrwertsteuer zurück.

Beispiel:

  • Reparatur laut Gutachten: 950 € brutto (798 € netto + 152 € MwSt)
  • Fiktive Auszahlung: 798 €
  • Bei Rechnung: bis zu 950 € Rückerstattung

Bedeutung des Gutachtens für die Abrechnung

Ein qualifiziertes Fahrradgutachten ist die Grundlage jeder fiktiven Abrechnung. Es dokumentiert:

  • Gesamtschaden inkl. verdeckter Mängel
  • Reparaturweg und Zeitaufwand
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Evtl. Wertminderung

👉 Christian Voye erstellt für Sie ein nachvollziehbares und vollständiges Gutachten – individuell, neutral und auf Ihr Fahrrad abgestimmt.

Risiken und Stolperfallen

Die fiktive Abrechnung ist praktisch – birgt aber auch gewisse Risiken:

  • Versicherungen versuchen oft, den Schadenbetrag zu kürzen
  • Restwertangebote können unrealistisch hoch angesetzt werden
  • Ohne Gutachten ist die Argumentationslage schwach
  • Bei späterer Reklamation oder Folgeproblemen kann es schwierig sein, Ansprüche erneut durchzusetzen

Daher: Lassen Sie sich vorab fachlich beraten und setzen Sie auf ein professionelles Gutachten.

Wie Versicherungen mit der fiktiven Abrechnung umgehen

Versicherungen akzeptieren die fiktive Abrechnung grundsätzlich – versuchen aber oft:

  • auf einen Werkstattnachweis zu bestehen,
  • den Restwert über Börsen künstlich zu erhöhen,
  • oder pauschale Abzüge vorzunehmen.

Ein detailliertes Gutachten durch Christian Voye verhindert solche Taktiken – denn es schafft Klarheit und Verhandlungsgrundlage.

Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?

Die fiktive Abrechnung kann sich lohnen, wenn:

  • Sie das Fahrrad selbst instand setzen können
  • Sie das beschädigte Fahrrad verkaufen möchten
  • Sie ohnehin ein neues Fahrrad planen
  • Die Reparatur unwirtschaftlich erscheint
  • Sie sich nicht an Werkstattfristen binden möchten

Besonders in München, wo viele Pendler auf ihr Fahrrad angewiesen sind, ist die fiktive Abrechnung eine flexible und schnelle Lösung.

Fazit

Ein Fahrradschaden bedeutet nicht zwangsläufig Stress – wenn man weiß, wie man richtig abrechnet. Die fiktive Abrechnung ist eine legitime und sinnvolle Option, um schnell an Geld zu kommen – ohne Reparaturzwang.

Voraussetzung ist ein sauber dokumentiertes Gutachten, wie es Christian Voye als erfahrener Fahrrad Sachverständiger in München, Dachau, Freising und Oberbayern erstellt.

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