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🚴 Unfall mit dem Fahrrad

Wie verhalte ich mich richtig?

Ein Fahrradunfall passiert oft schneller, als man denkt – sei es im Stadtverkehr, auf dem Arbeitsweg oder bei der sportlichen Ausfahrt. Umso wichtiger ist es, in einer solchen Ausnahmesituation einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Denn: Wer am Unfallort richtig handelt, stärkt später seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie sich nach einem Fahrradunfall korrekt verhalten, was zur Beweissicherung gehört und wann ein Gutachter hinzugezogen werden sollte.

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Erste Schritte am Unfallort

Unmittelbar nach dem Unfall hat Sicherheit oberste Priorität:

  • Ruhe bewahren und sich einen Überblick über die Situation verschaffen.
  • Unfallstelle sichern, um weitere Gefahren zu vermeiden (z. B. durch Absteigen und Entfernen des Fahrrads von der Fahrbahn).
  • Verletzte Personen versorgen – bei Bedarf sofort den Rettungsdienst verständigen (Notruf 112).

Hinweis: Auch kleinere Stürze sollten ernst genommen werden – sichtbare Schäden am Fahrrad können strukturelle Defekte überdecken.

Wann sollte die Polizei gerufen werden?

Ein Anruf bei der Polizei ist in folgenden Fällen dringend anzuraten:

  • Bei Personenschäden (auch leichten Verletzungen)
  • Wenn es zu Sachschäden an fremdem Eigentum kam (z. B. Auto, Laterne, Zaun)
  • Bei Unklarheiten zur Schuldfrage
  • Wenn der Unfallgegner flüchtet
  • Bei aggressivem Verhalten oder Streitigkeiten

Tipp: Lassen Sie sich von der Polizei das Aktenzeichen und den Namen des aufnehmenden Beamten geben – das hilft später bei der Kommunikation mit der Versicherung.

Beweissicherung: Fotos, GPS, Zeugen

Eine lückenlose Dokumentation ist die Basis für eine erfolgreiche Schadenregulierung:

  • Fotos anfertigen: vom Unfallort, den Fahrzeugen, Schäden am Fahrrad, Bremsspuren, Positionen der Beteiligten etc.
  • Standortdaten sichern (z. B. GPS aus der Fahrrad-App oder Fitnessuhr exportieren)
  • Zeugen benennen lassen: Name, Adresse, Telefonnummer notieren

Achten Sie darauf, dass die Aufnahmen noch vor dem Entfernen der Fahrzeuge entstehen – das sichert die Unfallsituation glaubwürdig ab.

Unfallbericht richtig erstellen

Ein gemeinsamer Unfallbericht ist vor allem bei Unfällen mit Kfz oder anderen Verkehrsteilnehmern sinnvoll:

  • Verwenden Sie eine standardisierte Vorlage oder ein Unfallprotokoll
  • Beide Parteien tragen ihre Sicht der Dinge ein
  • Wichtig: Kennzeichen, Personalien und Versicherungsdaten festhalten
  • Ort, Datum, Uhrzeit, Witterung und Straßenverhältnisse dokumentieren

Lassen Sie sich eine Kopie oder ein Foto des Berichts geben – idealerweise von beiden unterschrieben.

Arztbesuch & Dokumentation von Verletzungen

Auch bei vermeintlich leichten Blessuren empfiehlt sich ein Arztbesuch. Denn:

  • Manche Verletzungen zeigen sich erst Stunden später (z. B. Schleudertrauma, Prellungen)
  • Eine medizinische Dokumentation kann für spätere Schadenersatzforderungen entscheidend sein
  • Bei Verdacht auf Arbeitsunfähigkeit ist eine Krankschreibung wichtig

Tipp: Fotografieren Sie Verletzungen zusätzlich selbst und bewahren Sie Rechnungen, Rezepte und Atteste auf.

Unfallgegner: Pflichten und Versicherungsdaten

Nach § 34 StVO ist jeder Beteiligte verpflichtet, folgende Daten bereitzustellen:

  • Name, Anschrift
  • Versicherungsnummer (bei Autofahrern: Name der Kfz-Versicherung und Kennzeichen)
  • ggf. Personalien von Mitfahrern und Zeugen

Sollte der Unfallgegner sich weigern, diese Daten herauszugeben, hilft ein Anruf bei der Polizei weiter. Notieren Sie sich zusätzlich Fahrzeugtyp, Farbe und ggf. Besonderheiten.

Meldepflichten gegenüber der eigenen Versicherung

Wenn Sie selbst eine Fahrradversicherung, Unfallversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen haben, informieren Sie diese möglichst zeitnah:

  • Innerhalb von 7 Tagen (in vielen Bedingungen vorgeschrieben)
  • Möglichst schriftlich mit allen relevanten Nachweisen (Fotos, Unfallbericht, Arztbescheinigung)

Auch wenn der Unfallgegner eindeutig Schuld ist, ist eine Mitteilung an die eigene Versicherung häufig sinnvoll – vor allem zur rechtlichen Absicherung und Dokumentation.

Rolle eines Fahrrad Gutachters in der Beweissicherung

Ein unabhängiger Fahrrad-Gutachter hilft Ihnen bei:

  • Der technischen Prüfung des Fahrrads (auch auf versteckte Schäden)
  • Der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
  • Der Bewertung eines möglichen Totalschadens
  • Der Dokumentation für die Versicherung oder ein Gerichtsverfahren

Wichtig: Als Geschädigter dürfen Sie einen Gutachter selbst beauftragen – die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung, sofern der Schaden nicht unerheblich ist.

Was tun bei Fahrerflucht?

Wenn sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, sollten Sie umgehend handeln:

  1. Polizei informieren – geben Sie so viele Informationen wie möglich weiter (Kennzeichen, Farbe, Fahrzeugtyp, Uhrzeit).
  2. Zeugen befragen, ob jemand den Vorfall gesehen oder gefilmt hat.
  3. Beweise sichern, auch wenn der Verursacher nicht mehr vor Ort ist (z. B. Lackspuren am Fahrrad, Fotos vom Umfeld).

Gut zu wissen: Fahrerflucht ist eine Straftat. Eine Anzeige kann auch später noch gestellt werden.

Fazit

Ein Fahrradunfall ist nicht nur körperlich, sondern auch organisatorisch belastend. Wer jedoch umsichtig handelt, alle wichtigen Daten sichert und bei Bedarf einen erfahrenen Gutachter hinzuzieht, kann seine Ansprüche rechtssicher durchsetzen.

Zusammengefasst:

✅ Unfallstelle sichern und Verletzte versorgen
✅ Polizei einschalten, wenn nötig
✅ Beweise sammeln (Fotos, Zeugen, Daten)
✅ Arztbesuch & Dokumentation nicht vergessen
✅ Gutachten erstellen lassen – vor allem bei hochwertigen Fahrrädern
✅ Fristen für Versicherung und Schadenmeldung beachten

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